Hinweis zur Schulanmeldung
Zur Anmeldung in der Schule sollten idealerweise beide Sorgeberechtigen anwesend sein,
da Unterschriften zu leisten sind.
Wenn das nicht möglich ist, kann sie auch mit einer Vollmacht des anderen Elternteils vorgenommen werden. ---> vollmacht_zur_schulanmeldung.pdf
Die Schulanmeldung kann erst abgeschlossen werden, wenn die Unterschriften beider Sorgeberechtigten vorliegen.
Alleinerziehende benötigen einen Nachweis (z.B. Negativbescheinigung, Gerichtsurteil o.ä.).
Im Zuge der Schulanmeldung kann auch eine Vollmacht zur Übertragung in allen schulischen Angelegenheiten auf einen Sorgeberechtigen übertragen werden.
Folgendes Formular kann dazu ausgefüllt werden:
>> vollmacht_sorgeberechtigung_in_allen_schulischen_angelegenheiten.pdf <<
Lizenzen & Quellen
Schulanmeldung für das Schuljahr 2027/2028
Alle Kinder, die im Zeitraum vom 01.07.2020 und 30.06.2021 geboren wurden,
in Kelbra mit den Ortsteilen Tilleda, Sittendorf und Thürungen und in Berga mit den Ortsteilen Bösenrode und Rosperwenda wohnen, sind in der Schule anzumelden.
Vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin unter der Tel.: 034651 656,
Ansprechpartnerin: Frau Nadja Warmuth.
Bitte die Geburtsurkunde des Kindes und evtl. Unterlagen zum Sorgerecht mitbringen. Eine Vollmacht vom anderen Sorgebrechtigten zur Schulanmeldung, falls nur ein Sorgeberechtigter zur Anmeldung
anwesend ist. Halten Sie aktuelle Telefonnummern und E-Mailadresse zur Anmeldung vor.
Die persönliche Vorstellung des Kindes ist nicht erforderlich.
Ethik oder Religion
Informationen
Hortantrag
Liebe Eltern,
wenn Sie für Ihr Kind ab August 2027 einen Hortplatz benötigen, müssen Sie diesen
beim Jugendamt beantragen.
Hier finden Sie das Formular: antrag_hortplatz.pdf
Hinweise zum Ausfüllen: hinweisblatt_antrag_hortplatz.pdf
Schulspeisung
Schulküche Kelbra
Telefon: 034651 6523
E-Mail: info@schulkueche-kelbra.de
So funktioniert es: mittagessen_in_der_schule.pdf



